Deesk  – Beirat für das soziale Miteinander an unserer Schule.

Fairness in der Schule betrifft alle Bereiche des Zusammenlebens und Zusammenwirkens aller Schulpartner.
Wesentliche Grundlagen dieser gemeinsamen Entwicklung sind der respektvolle Umgang miteinander wie auch die Selbstverantwortung.
Im Lebensbereich Schule kommt es aber immer wieder zu Fehlhaltungen und Fehlformen, wie zum Beispiel Einsatz und Anwendung von Aggression und Gewalt, Nichteinhalten von Vereinbarungen u.v.m.
Auch deswegen ist die Schule verpflichtet, soziale Fähigkeiten und Fertigkeiten nachhaltig zu entwickeln.

Im Schulgemeinschaftsausschuss wurde in diesem Zusammenhang beschlossen, einen Beirat einzurichten – Deesk (Abkürzung von Deeskalation) -, der bei schwerwiegenden Konflikten dazu beitragen soll, schwierige Situationen zu klären und der Hilfe anbietet zu deren Lösung. (In Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen des SchUG, der gültigen Hausordnung und den Verhaltensvereinbarungen.)

Seine Aufgabe als beratendes Organ ist es, Empfehlungen abzugeben bzw. Vorschläge zu machen, noch bevor es zu Disziplinarmaßnahmen laut Schulunterrichtsgesetz kommt.

Deesk wird auf Antrag des Direktors oder auf Antrag eines Mitglieds der Schulgemeinschaft aktiv. (Eltern, Schüler, Lehrer)

Deesk besteht aus drei Schüler-, Eltern-  und Lehrervertretern, weitere Mitglieder der Schulgemeinschaft können von Fall zu Fall beigezogen werden. (z.B.: Vertrauensschüler, Klassenvorstand, Vertrauenseltern.)
Die ständigen Mitglieder der Schüler- und Elternvertretung werden auf jeweils 1 Jahr gewählt, die Mitglieder der Lehrervertretung auf 2 Jahre, damit eine fortlaufende Zusammenarbeit gegeben ist. Ein Mitglied der Lehrervertretung wird stets vom Dienststellenausschuss gestellt.

Deesk - Beratungen  sind vertraulich. Die Mitglieder verpflichten sich zur Verschwiegenheit über den Verlauf der Beratungen. Betroffene oder Beteiligte müssen angehört werden. Die Ergebnisse der Beratungen werden dem Antragssteller auf Wunsch mitgeteilt und vom Direktor Klassenkonferenzen bzw. einer Schulkonferenz als Entscheidungshilfe vorgestellt.

Falls im Beirat über Ergebnisse abgestimmt wird, gilt die 2/3 Mehrheit – auch der Direktor ist stimmberechtigt. Ist ein Mitglied in der Sache „befangen“, wird es nicht mit abstimmen.

Den Vorsitz der Beiratssitzung hat der Direktor oder ein von ihm beauftragter Vertreter.

Sitzungen werden vom Vorsitzenden (mit einer kurzen Darstellung des Problemfalles) zeitgerecht einberufen.

(Personenbezogene Bezeichnungen wie „Schüler“, „Lehrer“ usw. beziehen sich sowohl auf Frauen wie Männer.)