Hinweise zu den Formen der Leistungsfeststellung:

Zusammen mit dem regelmäßigen Schulbesuch gehört die Mitarbeit zu den wichtigsten Pflichten der Schüler (SchUG § 43 Abs 1). Die Feststellung der Mitarbeit eines Schülers betrifft alle Leistungen im Unterricht sowie die Hausübungen
Aus der Sicht des Lehrers erfolgen diese nur, wenn sie für eine sichere Leistungsbeurteilung erforderlich sind. Dauer: 15 Minuten, in der Form eines Prüfungsgesprächs. Der Schüler hat einen Rechtsanspruch auf eine - rechtzeitig - angemeldete mündliche Prüfung pro Semester.
Mündliche Übungen können z.B. Referate sein. Dauer: 15 Minuten. Themenfeststellung mindestens eine Woche vorher. Behandlung eines im Lehrplan vorgesehenen Stoffgebietes oder eines Themas aus dem Erlebnis- und Erfahrungsbereichs des Schülers durch den Schüler.

Pro Semester stehen für die Durchführung von Tests und Diktaten insgesamt maximal 50 Minuten zur Verfügung. Ein Einzeltest/Diktat darf höchstens 20 Minuten dauern. Tests/Diktate umfassen ein in sich abgeschlossenes, kleineres Stoffgebiet und sind dem Schüler spätestens zwei Unterrichtstage vorher bekannt zu geben. Sie sind nur dann zulässig, wenn sie für eine sichere Leistungsbeurteilung erforderlich sind.

Tests sind in Schularbeitsfächern (Deutsch, Englisch, ...) nicht erlaubt!

Die Einbeziehung praktischer und grafischer Arbeitsformen (z.B. die Arbeit am Computer oder eine projektorientierte Arbeit) in mündliche und schriftliche Leistungsfeststellungen ist zulässig. Bei praktischen Leistungsfeststellungen ist die Einbeziehung mündlicher, schriftlicher, praktischer und grafischer Arbeitsformen zulässig.