| Mitarbeit: |
Zusammen mit dem regelmäßigen Schulbesuch gehört
die Mitarbeit zu den wichtigsten Pflichten der Schüler
(SchUG § 43 Abs 1). Die Feststellung der Mitarbeit eines Schülers betrifft
alle Leistungen im Unterricht sowie die Hausübungen |
| Mündliche Prüfungen: |
Aus der Sicht des Lehrers erfolgen diese nur, wenn sie für
eine sichere Leistungsbeurteilung erforderlich sind. Dauer:
15 Minuten, in der Form eines Prüfungsgesprächs. Der Schüler
hat einen Rechtsanspruch auf eine - rechtzeitig - angemeldete
mündliche Prüfung pro Semester. |
| Mündliche Übungen: |
Mündliche Übungen können z.B. Referate
sein. Dauer: 15 Minuten. Themenfeststellung mindestens
eine Woche vorher. Behandlung eines im Lehrplan vorgesehenen Stoffgebietes
oder eines Themas aus dem Erlebnis- und Erfahrungsbereichs des Schülers
durch den Schüler. |
| Tests und Diktate: |
Pro Semester stehen für die Durchführung
von Tests und Diktaten insgesamt maximal 50 Minuten zur Verfügung.
Ein Einzeltest/Diktat darf höchstens 20 Minuten dauern.
Tests/Diktate umfassen ein in sich abgeschlossenes, kleineres
Stoffgebiet und sind dem Schüler spätestens zwei Unterrichtstage
vorher bekannt zu geben. Sie sind nur dann zulässig, wenn sie für eine
sichere Leistungsbeurteilung erforderlich sind.
Tests sind in Schularbeitsfächern (Deutsch, Englisch,
...) nicht erlaubt! |
| Praktische und grafische Leistungsfeststellungen: |
Die Einbeziehung praktischer und grafischer Arbeitsformen
(z.B. die Arbeit am Computer oder eine projektorientierte Arbeit) in mündliche
und schriftliche Leistungsfeststellungen ist zulässig. Bei praktischen
Leistungsfeststellungen ist die Einbeziehung mündlicher, schriftlicher,
praktischer und grafischer Arbeitsformen zulässig. |