Mit Beginn des Schuljahres 2004/2005 wurden vom Bundesministerium für Wissenschaft und Kunst neue Lehrpläne für die Oberstufe verordnet und gleichzeitig festgelegt, dass die Erziehungsberechtigten über die Kriterien der Leistungsfeststellung zu informieren sind. Auf der Homepage des Unterrichtsministeriums finden Sie detaillierte Informationen zu den neuen Lehrplänen und zur Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung (siehe auch Projekt "Gemeinsam lernen" - "Lehrplan und Recht"). Wir haben für Sie auszugsweise wesentliche Informationen unter folgenden Links zusammengefasst:
Die Formen der Leistungsfeststellung:
Welche Anforderungen gelten für die fünf Schulnoten? Wieviele Schularbeiten gibt es in den einzelnen Fächern der Oberstufe? |