Anforderungen in den einzelnen Beurteilungsstufen:

 
Anforderungen werden in weit über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt Anforderungen werden in über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt Anforderungen werden in wesentlichen Bereichen zur Gänze erfüllt Anforderungen werden in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllterfüllt Anforderungen werden nicht einmal in den wesentlichen Bereichen überweigend erfüllt
muss deutlich vorliegen, wo dies möglich ist merkliche Ansätze, wo dies möglich ist Mängel bei b) werden durch merkliche Ansätze an Eigenständigkeit ausgegelichen - -
muss vorliegen, wo dies möglich ist bei entsprechender Anleitung, wo dies möglich ist - - -