Verhaltensvereinbarungen am BG/BRG/BORG Eienstadt

Verhalten
vereinbaren

am BG/BRG/BORG
Eisenstadt Kurzwiese

Vorwort

Wir sind eine Gruppe von Eltern, SchülerInnen und LehrerInnen, die vor mehr als einem Jahr begonnen hat, sich mit dem Thema "Verhaltensvereinbarungen" auseinander zu setzen.

In einem sehr spannenden Prozess haben wir uns auf zehn Regeln geeinigt, die unter dem Motto "Vereinbaren statt Verordnen" sozusagen die "Verfassung" für unsere Schule bilden sollen. Der Schulgemeinschaftsausschuss hat uns den Auftrag gegeben, diese Vereinbarungen in der Schule umzusetzen. Damit wollen wir jetzt beginnen.

Mitentscheiden heißt mitverantworten

Unsere Schulgemeinschaft strebt nach einer Kultur des Vereinbarens. Unsere Schule bietet Jugendlichen die Möglichkeit, sich Bildung anzueignen. SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern halten sich an folgende Vereinbarungen, um dieses Ziel gemeinsam zu erreichen.

Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft haben die Pflicht, Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen.

Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft verpflichten sich zu Respekt gegenüber Menschen, Dingen und der Natur.

Gewalttätigkeit und Respektlosigkeit werden nicht toleriert.

Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft halten sich an örtliche und zeitliche Vereinbarungen.

Die erforderlichen Unterrichtsmaterialien sind mitzubringen.

Anweisungen der LehrerInnen ist Folge zu leisten. Diese sind nachvollziehbar und begründbar.

LehrerInnen geben den begründeten Anliegen der SchülerInnen angemessen Platz.

LehrerInnen gestalten den Unterricht gemäß ihren gesetzlich festgeschriebenen Pflichten. SchülerInnen unterstützen diesen Unterricht.

SchülerInnen und LehrerInnen sind zu Feedback bereit.

Getroffene Vereinbarungen haben Gültigkeit.

Erläuterungen:

zu 5: § 43 (1) SchUG: [Pflichten der Schüler](…) Sie haben den Unterricht (…) regelmäßig und pünktlich zu besuchen, die erforderlichen Unterrichtsmittel mitzubringen und die Schulordnung beziehungsweise die Hausordnung einzuhalten.
zu 8: § 51 (1) und § 17 (1) SchUG: Der Lehrer hat in eigenständiger und verantwortlicher Unterrichts- und Erziehungsarbeit die Aufgabe der österreichischen Schule (…) zu erfüllen. (…) hat er (…) den Lehrstoff (…) dem Stand der  Wissenschaft entsprechend zu vermitteln, (…) den Unterricht anschaulich und gegenwartsbezogen zu gestalten, die Schüler zur Selbsttätigkeit und zur Mitarbeit in der Gemeinschaft anzuleiten, jeden Schüler nach Möglichkeit zu den seinen Anlagen entsprechenden besten Leistungen zu führen (…).

Am 7.2.2006 stimmten die LehrerInnen der Schule mehrheitlich für die Annahme der Verhaltensvereinbarungen, wie sie am 2.2.2006 von den Mitgliedern des Dienststellenausschusses und den LehrerInnenvertretern im Schulgemeinschaftsausschuss in Rücksprache mit den anderen Mitgliedern der Arbeitsgruppe (Eltern und SchülerInnen) formuliert wurden. Im zweiten Semester soll nun die Umsetzung dieser Verhaltensvereinbarungen intensiviert werden.

Wir sind uns bewusst, dass diese zehn Grundsätze für jeden unterschiedliche Bedeutung haben und Anlass zu Diskussion bieten – genau das wollen wir.

Lass’ dich darauf ein und gestalte unsere Schule mit!